Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1. Allgemeines

    a) Für alle Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Rechnungen gelten

    ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten ebenso für alle künftigen

    Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Es wird vereinbart, dass diese

    keine Gültigkeit haben sollen, selbst wenn wir nicht noch gesondert widersprechen. Durch

    die Annahme unseres Angebots bzw. unserer Lieferung oder den Empfang unserer Auftragsbestätigung

    kommt das Geschäft zu unseren Bedingungen zustande.

    b) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen

    und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder

    fernschriftlichen Bestätigung.

    c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses

    Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

    d) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

     

    2. Preise

    a) Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro und – falls nichts anderes vereinbart

    wird – einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Nettowert

    aufgeschlagen.

    b) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Katalog enthaltenen

    Preise. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

    Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.

     

    3. Kreditwürdigkeit unserer Geschäftskunden

    a) Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.

    b) Wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit

    des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir Sicherheitsleistungen in

    Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgerschaft oder durch Hinterlegung von Wertgegenständen

    innerhalb einer dem Käufer einzuräumenden Frist von einer Woche verlangen.

    Für den Fall, dass der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt, sind wir ohne weiteres

    zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne das der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche

    erwirbt.

    c) Ein Ereignis, das die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lässt, ist

    insbesondere die Aufkündigung unserer Warenkreditversicherung für den Kunden.

     

    4. Längere Lieferfrist – höhere Gewalt

    a) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,

    bedürfen der Schriftform.

    b) Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen,

    die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich

    machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen

    usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten –, haben wir

    auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen

    uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit

    hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom

    Vertrag zurückzutreten.

    c) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener

    Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag

    zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung

    frei, so kann der Käufer hierauf keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten

    Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

    d) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten

    haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung

    in Höhe von ½ Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch

    höchsten bis zu 5 Prozent des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen.

    Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht

    zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit.

    e) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den

    Käufer nicht von Interesse.

    f) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße

    Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus sämtlichen bestehenden Verträgen

    voraus.

    g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden

    Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der

    zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

    h) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung

    unserer Versandbereitschaft auf ihn über.

     

    5. Lieferung

    a) Deutschland

    Die Lieferung erfolgt im Inland (Deutschland) grundsätzlich frei Haus soweit nichts anderes

    vereinbart ist.

    Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden

    Kosten, mindestens jedoch € 5,–.

    Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.

    Für Kleinaufträge unter € 50,– Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil

    von € 5,–.

    b) Österreich

    Die Lieferung nach Österreich erfolgt grundsätzlich frei Haus soweit nichts anderes vereinbart

    ist.

    Bei einem Speditionsversand berechnen wir Frachtanteile:

    Vollpalette (120 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 35,00

    Halbpalette (60 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 25,00

    Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden

    Kosten, mindestens jedoch € 7,50.

    Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.

    Für Kleinaufträge unter € 100,- Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil

    in Höhe von € 7,50.

    c) Schweiz

    Die Lieferung in die Schweiz erfolgt grundsätzlich unverzollt frei Haus soweit nichts anderes

    vereinbart ist.

    Bei Lieferung mit Paketdienst berechnen wir einen Versandanteil in Höhe von mindestens

    13% des Warenwertes.

    Bei einem Speditionsversand berechnen wir Frachtanteile:

    Vollpalette (120 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 69,00

    Halbpalette (60 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 49,00

    Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden

    Kosten, mindestens jedoch € 7,50.

    Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.

    Für Kleinaufträge unter € 75,- Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil

    in Höhe von € 7,50.

    d) EU

    Die Konditionen für Lieferungen in weitere europäische Länder werden auf Anfrage mitgeteilt.

     

    6. Transportbedingungen

    a) Die Transportgefahr tragen wir im Falle der Freihauslieferung. Bei Selbstabholung

    durch den Käufer geht die Transportgefahr auf ihn über, sobald wir ihm bzw. dem von

    ihm beauftragten Beförderungsunternehmen die Ware aushändigen.

    b) Mehrfachfahrten, die dadurch entstanden sind, dass im Bereich des Käufers bei Anlieferung

    der Ware keine zur ordnungsgemäßen Abnahme bevollmächtigte Person zur

    Verfügung steht, fallen dem Käufer zur Last.

    c) Die Transportpersonen nehmen keine Anweisungen für Weitertransporte an die Abnehmer

    des Kunden an.

    d) Das Verbringen von Ware etc. in Häuser, insbesondere in obere Stockwerke, wird von

    uns nicht geschuldet.

    e) Dunstabzugshauben, Granit-Spülen, emaillierte und keramische Waren werden

    grundsätzlich per Spedition versendet.

     

    7. Rechte des Käufers bei Mängeln

    a) Die Waren werden von uns frei von Mängeln geliefert. Die Verjährungsfrist für die

    Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

    b) Werden Betriebs- oder Wartungs- und Pflegeanweisungen des Herstellers nicht befolgt,

    Änderungen an den Waren vorgenommen oder diese fehlerhaft montiert, Teile ausgewechselt

    oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-spezifikationen

    entsprechen, oder sind sie bereits eingebaut worden, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln

    der Waren, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst

    einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

    c) Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche

    nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung

    innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung

    schriftlich mitzuteilen.

    Abweichend von Vorstehendem gilt für Dunstabzugshauben, Granit-Spülen, emaillierte

    und keramische Waren, Miniküchen und Sonderbestellungen, dass diese sofort bei Erhalt

    auf Fehler zu untersuchen und ggfls. anzuzeigen sind. Spätere Beanstandungen können

    nicht anerkannt werden. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Käufer die Beanstandung

    vor dem Einbau des Artikels schriftlich geltend zu machen.

    d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Waren einen Mangel aufweisen, verfahren

    wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, wie folgt:

    aa) dass der Käufer bzw. dessen Kunde den mangelhaften Artikel bereithält und der

    Werkkundendienst des Herstellers beauftragt wird, die Reparatur vorzunehmen; schlägt

    die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, liefern wir den Artikel erneut ohne Rechnungsstellung.

    bb) dass wir den vom Käufer beanstandeten Artikel erneut liefern und in Rechnung stellen;

    der beanstandete Artikel wird von uns abgeholt und nach Feststellung der berechtigten

    Beanstandung dem Käufer gutgeschrieben.

    e) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

    f) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

     

    8. Rücklieferungen

    Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung in ungebrauchtem und

    originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Eingebaute Artikel, benutzte oder mit

    Lochbohrung versehene Spülen sowie Dunstabzugshauben, die Nacharbeiten oder Änderungen

    jeglicher Art erfahren haben, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die

    Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr

    von 20 Prozent des Warenwerts.

     

    9. Zahlung

    a) Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort rein netto zu bezahlen.

    b) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen

    zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art

    der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so

    sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt

    auf die Hauptleistung anzurechnen.

    c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

    d) Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab

    Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz

    zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere

    Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

    e) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen

    oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche

    rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der

    Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

     

    10. Eigentumsvorbehalt

    a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer

    jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf

    Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig

    um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.

    b) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für

    uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch

    Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der

    einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt

    unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird

    im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

    c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr

    zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder

    Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen

    Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware

    entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang

    an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für

    unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann

    von uns nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

    ordnungsgemäß nachkommt.

    d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer

    auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere

    Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in

    diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu

    erstatten, haftet hierfür der Käufer.

    e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug – sind wir

    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

     

    11. Haftung

    a) Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,

    einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches

    oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

    b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch

    nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,

    ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare

    und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes

    Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden

    abzusichern.

    c) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gemäß Buchstabe a) und b) gelten

    nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer

    Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

    sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    d) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere

    Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

     

    12. Datenschutz

    Der Geschäftspartner willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und

    für die Geschäftsabwicklung genutzt werden dürfen. Hierzu werden Daten von Geschäftspartnern

    (Anschrift, Ansprechpartner, Lieferprodukte, Preise, Zahlungen, usw.) in einer

    automatisierten Datei erfaßt und bis Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert, soweit

    dies für die Abwicklung und Bearbeitung Ihrer Bestellung erforderlich ist.

    Ohne vorherige Zustimmung werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergeben

    oder anderweitig verwertet.

     

    13. Nichtigkeit

    Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder einer Bestimmung im

    Rahmen sonstiger Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

    oder Vereinbarungen nicht.

     

    14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Oyten. Ausschließlicher

    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar

    ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten Oyten, soweit der Käufer Kaufmann,

    juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

     

    Stand März 2025