Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
a) Für alle Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Rechnungen gelten
ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten ebenso für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Es wird vereinbart, dass diese
keine Gültigkeit haben sollen, selbst wenn wir nicht noch gesondert widersprechen. Durch
die Annahme unseres Angebots bzw. unserer Lieferung oder den Empfang unserer Auftragsbestätigung
kommt das Geschäft zu unseren Bedingungen zustande.
b) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung.
c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
d) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
2. Preise
a) Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro und – falls nichts anderes vereinbart
wird – einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Nettowert
aufgeschlagen.
b) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Katalog enthaltenen
Preise. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.
3. Kreditwürdigkeit unserer Geschäftskunden
a) Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
b) Wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir Sicherheitsleistungen in
Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgerschaft oder durch Hinterlegung von Wertgegenständen
innerhalb einer dem Käufer einzuräumenden Frist von einer Woche verlangen.
Für den Fall, dass der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt, sind wir ohne weiteres
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne das der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche
erwirbt.
c) Ein Ereignis, das die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lässt, ist
insbesondere die Aufkündigung unserer Warenkreditversicherung für den Kunden.
4. Längere Lieferfrist – höhere Gewalt
a) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
b) Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen,
die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten –, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung
frei, so kann der Käufer hierauf keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
d) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von ½ Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch
höchsten bis zu 5 Prozent des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen.
Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht
zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit.
e) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den
Käufer nicht von Interesse.
f) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus sämtlichen bestehenden Verträgen
voraus.
g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden
Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
h) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
unserer Versandbereitschaft auf ihn über.
5. Lieferung
a) Deutschland
Die Lieferung erfolgt im Inland (Deutschland) grundsätzlich frei Haus soweit nichts anderes
vereinbart ist.
Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden
Kosten, mindestens jedoch € 5,–.
Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.
Für Kleinaufträge unter € 50,– Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil
von € 5,–.
b) Österreich
Die Lieferung nach Österreich erfolgt grundsätzlich frei Haus soweit nichts anderes vereinbart
ist.
Bei einem Speditionsversand berechnen wir Frachtanteile:
Vollpalette (120 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 35,00
Halbpalette (60 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 25,00
Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden
Kosten, mindestens jedoch € 7,50.
Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.
Für Kleinaufträge unter € 100,- Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil
in Höhe von € 7,50.
c) Schweiz
Die Lieferung in die Schweiz erfolgt grundsätzlich unverzollt frei Haus soweit nichts anderes
vereinbart ist.
Bei Lieferung mit Paketdienst berechnen wir einen Versandanteil in Höhe von mindestens
13% des Warenwertes.
Bei einem Speditionsversand berechnen wir Frachtanteile:
Vollpalette (120 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 69,00
Halbpalette (60 x 80 x 100 cm) in Höhe von € 49,00
Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden
Kosten, mindestens jedoch € 7,50.
Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von € 1,50.
Für Kleinaufträge unter € 75,- Netto-Warenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil
in Höhe von € 7,50.
d) EU
Die Konditionen für Lieferungen in weitere europäische Länder werden auf Anfrage mitgeteilt.
6. Transportbedingungen
a) Die Transportgefahr tragen wir im Falle der Freihauslieferung. Bei Selbstabholung
durch den Käufer geht die Transportgefahr auf ihn über, sobald wir ihm bzw. dem von
ihm beauftragten Beförderungsunternehmen die Ware aushändigen.
b) Mehrfachfahrten, die dadurch entstanden sind, dass im Bereich des Käufers bei Anlieferung
der Ware keine zur ordnungsgemäßen Abnahme bevollmächtigte Person zur
Verfügung steht, fallen dem Käufer zur Last.
c) Die Transportpersonen nehmen keine Anweisungen für Weitertransporte an die Abnehmer
des Kunden an.
d) Das Verbringen von Ware etc. in Häuser, insbesondere in obere Stockwerke, wird von
uns nicht geschuldet.
e) Dunstabzugshauben, Granit-Spülen, emaillierte und keramische Waren werden
grundsätzlich per Spedition versendet.
7. Rechte des Käufers bei Mängeln
a) Die Waren werden von uns frei von Mängeln geliefert. Die Verjährungsfrist für die
Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
b) Werden Betriebs- oder Wartungs- und Pflegeanweisungen des Herstellers nicht befolgt,
Änderungen an den Waren vorgenommen oder diese fehlerhaft montiert, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-spezifikationen
entsprechen, oder sind sie bereits eingebaut worden, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln
der Waren, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst
einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
Abweichend von Vorstehendem gilt für Dunstabzugshauben, Granit-Spülen, emaillierte
und keramische Waren, Miniküchen und Sonderbestellungen, dass diese sofort bei Erhalt
auf Fehler zu untersuchen und ggfls. anzuzeigen sind. Spätere Beanstandungen können
nicht anerkannt werden. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Käufer die Beanstandung
vor dem Einbau des Artikels schriftlich geltend zu machen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Waren einen Mangel aufweisen, verfahren
wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, wie folgt:
aa) dass der Käufer bzw. dessen Kunde den mangelhaften Artikel bereithält und der
Werkkundendienst des Herstellers beauftragt wird, die Reparatur vorzunehmen; schlägt
die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, liefern wir den Artikel erneut ohne Rechnungsstellung.
bb) dass wir den vom Käufer beanstandeten Artikel erneut liefern und in Rechnung stellen;
der beanstandete Artikel wird von uns abgeholt und nach Feststellung der berechtigten
Beanstandung dem Käufer gutgeschrieben.
e) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
f) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Rücklieferungen
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung in ungebrauchtem und
originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Eingebaute Artikel, benutzte oder mit
Lochbohrung versehene Spülen sowie Dunstabzugshauben, die Nacharbeiten oder Änderungen
jeglicher Art erfahren haben, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die
Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr
von 20 Prozent des Warenwerts.
9. Zahlung
a) Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort rein netto zu bezahlen.
b) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art
der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
d) Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz
zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
e) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der
Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf
Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.
b) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für
uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt
unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird
im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für
unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
von uns nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Käufer.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug – sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
11. Haftung
a) Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch
nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes
Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden
abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gemäß Buchstabe a) und b) gelten
nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer
Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere
Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz
Der Geschäftspartner willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und
für die Geschäftsabwicklung genutzt werden dürfen. Hierzu werden Daten von Geschäftspartnern
(Anschrift, Ansprechpartner, Lieferprodukte, Preise, Zahlungen, usw.) in einer
automatisierten Datei erfaßt und bis Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert, soweit
dies für die Abwicklung und Bearbeitung Ihrer Bestellung erforderlich ist.
Ohne vorherige Zustimmung werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergeben
oder anderweitig verwertet.
13. Nichtigkeit
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder einer Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Oyten. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten Oyten, soweit der Käufer Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand März 2025